Neue Regeln in Nordrhein-Westfalen
Booster-Impfung schon vier Wochen nach Zweit-Impfung möglich
NRW: Vier Wochen Abstand zwischen Zweit- und Auffrischungsimpfung
In Nordrhein-Westfalen kann man sich ab sofort schon nach vier Wochen die dritte Impfung abholen. Das hat das Gesundheitsministerium in Düsseldorf am Montag per Erlass festgelegt, wie der Kreis Olpe auf seiner Internetseite schreibt. Das Gesundheitsministerium NRW bestätigte auf RTL-Anfrage, dass Booster-Impfungen deutlich vor Ablauf der bisherigen Fünf-Monats-Frist möglich sein sollen: „[...] Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch nicht zurückzuweisen und ebenfalls zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist.“
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Vier Wochen statt fünf Monate bis zur Booster-Impfung
Demnach muss nur noch ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen der Zweit- und Auffrischungsimpfung eingehalten werden, heißt es. Bisher lag diese Frist bei fünf Monaten. Ein entsprechender Erlass sei an alle Kreise in Nordrhein-Westfalen gegangen, melden der Kreis Olpe und eine Lokalzeitung.
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Wie die „Siegener Zeitung“ weiter schreibt, sei das Ziel, dass weniger Menschen in den Impfzentren abgewiesen werden, weil die Zweitimpfung noch nicht lange genug zurückliege.
Gesundheitsministerium NRW: Weniger Menschen bei Booster-Impfungen abweisen
Das Gesundheitsministerium NRW bestätigte auf RTL-Anfrage die grundsätzliche Booster-Empfehlung nach fünf Monaten. Eine Sprecherin erklärte dazu: „Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch nicht zurückzuweisen und ebenfalls zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist.“
Dieses Impfintervall orientiere sich an der aktuellen Empfehlung der Stiko zu COVID-19-Impfungen, so die Sprecherin weiter: „Wonach eine Auffrischungsimpfung bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort bereits vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie verabreicht werden kann.“ (mor, swi)
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